Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2017, Geschäftszeichen: VIII ZR 13/17
Der Bundesgerichtshof legt fest, dass eine vom Vermieter verwendete Formularklausel, die die sechsmonatige Verjährungsfrist des § 548 I BGB auf 12 Monate verlängert, den Mieter entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligt.
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