Der Fall:
Der Eigentümer eines Grundstücks, der einen Überbau seines Nachbarn auf sein Grundstück gemäß § 912 Abs. 1 BGB dulden muss, erhält eine Baugenehmigung zur Neubebauung seines Grundstücks. Der Abstand zwischen geplantem Neubau und Überbau beträgt weniger als 2,50 m. Unter Hinweis auf die Abstandsflächenregelungen in § 6 HBauO und § 71 Abs. 1 und Abs. 2 HBauO, nach denen der Nachbar der Unterschreitung einer Mindesttiefe der Abstandsfläche von 2,50 m zustimmen muss, versucht der Nachbar...
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